***Unsere Pkw-Winterangebote vom 01.12.2023 bis 31.01.2024***
Wir kümmern uns um jeden Schlitten: Jetzt Termin sichern!
Winterreifenpflicht – die wichtigsten Informationen
Autofahrerinnen und Autofahrer sehen sich jeden Winter vor die gleiche Frage gestellt: Ab wann sind Winterreifen Pflicht oder darf ich im Winter mit Sommerreifen fahren? In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht, welche die Verwendung passender Reifen bei Winterwetter zwingend vorschreibt. Wir erklären, ab wann man Winterreifen benötigt, was passende Reifen sind und wer im Schadensfall haftet.
Winterreifen sind in Deutschland Pflicht
Die seit 2010 in Deutschland geltende Winterreifenpflicht ist „situativ“, das heißt: Nicht der Zeitpunkt, sondern die Fahrbahnbeschaffenheit entscheidet, ob Winterreifen vorgeschrieben sind oder nicht.
Grundsätzlich gilt: Bei winterlichen Wetterbedingungen dürfen Kraftfahrzeuge ausschließlich mit Winterreifen gefahren werden. Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, muss sich auf eine Strafe einstellen.
Die gesetzliche Basis für diese Winterreifenpflicht ist die Straßenverkehrsordnung, genauer §2 Abs 3a StVO: Diese schreibt für „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ Reifen vor, die bestimmte Eigenschaften aufweisen. Diese wiederum sind in der Straßenverkehrsordnung definiert, genauer im §36 Absatz 4 StVZO.
Welche Reifen sind im Winter erlaubt?

Die StVZO nennt drei Eigenschaften, mit denen Reifen bei Glatteis, Schnee oder Schneematsch gesetzeskonform sind:
- Ein Laufflächenprofil, eine Laufflächenmischung oder Bauart, die beim Anfahren, Bremsen und während der Fahrt im Vergleich zu normalen Reifen Vorteile zeigt.
- Das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auch „Three Peak Mountain Snowflake“ genannt.
- Die Prägung „M+S“, die für „Matsch und Schnee“ steht.
Da der erste Punkt sehr breit ausgelegt werden kann, sollten sich Autofahrer an Ihrer Reifenbeschriftung, also dem Alpine-Symbol oder der M+S-Prägung orientieren.
Bis Ende 2017 hergestellte Reifen mit „M+S“-Prägung sind jedoch nur noch bis einschließlich 30. September 2024 zugelassen.
Diese werden nämlich im Gegensatz zu Reifen mit Alpine-Symbol keiner unabhängigen Testprozedur unterzogen.
Ausnahmen der Winterreifenpflicht
§2 Abs. 3a StVO kennt einige Ausnahmen von der Winterreifenpflicht, darunter:
- Motorräder
- Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Gabelstapler etc.
Eine Besonderheit stellen Lkw dar: Bei Kraftfahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 müssen entsprechende Reifen laut Winterreifenpflicht nur an den Antriebsachsen und den vorderen Lenkachsen montiert werden.
Winterreifenpflicht: Haftung und Kosten
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung durch falsche Bereifung haftet immer der Fahrzeugführer, nicht der Halter des Pkws.
Diese Regelung wird beispielsweise bei der Nutzung von Miet- oder Firmenwagen wichtig.
Für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht sieht der Bußgeldkatalog folgende Strafzahlungen vor:
- Fahren ohne Winterreifen – 60 Euro Strafe
- Fahren ohne Winterreifen mit Behinderung des Straßenverkehrs – 80 Euro Strafe
- Fahren ohne Winterreifen mit Gefährdungssituation – 100 Euro Strafe
- Fahren ohne Winterreifen mit Unfall – 120 Euro
- In allen vier Fällen kommt außerdem ein Punkt in Flensburg hinzu.
Werden Winterreifen genutzt, die zu alt sind oder nicht mehr über die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, verfügen, haften sowohl Fahrzeughalter als auch Fahrzeugführer.
Erfahren Sie hier, wie Sie das Alter Ihrer Reifen herausfinden und wie Sie Ihre Profiltiefe richtig messen. Informieren Sie sich auch über die richtige Profiltiefe bei Sommerreifen. Lesen Sie außerdem: Welche Reifen darf ich fahren? und finden Sie die passenden Reifen für Ihr Fahrzeug.
Gravierender als Bußgelder können aber tatsächliche Schäden sein:
Im Falle eines Unfalls auf glatter Straße kann die falsche Bereifung den Versicherungsschutz gefährden – sowohl für den Unfallverursacher als auch für das Unfallopfer. Denn dieses muss mithaften, sofern die eigene Bereifung, etwa durch einen längeren Bremsweg, zur Kollision beigetragen hat.

Winterreifenpflicht im Ausland

Neben Deutschland besitzen relativ wenige andere Länder im näheren Ausland verbindliche Regelungen zur Nutzung von Winterreifen mit weicherer Gummimischung.
Winterreifenpflicht in Österreich
Österreich besitzt eine Winterreifenpflicht, die der deutschen relativ ähnlich ist: Bei winterlichen Wetterverhältnissen müssen Reifen mit M+S Prägung oder Alpine-Symbol genutzt werden. Im Gegensatz zu Deutschland gilt hier allerdings ein fester Zeitraum: Vom 1. November bis 15. April sind Autofahrer verpflichtet, bei entsprechendem Wetter und niedrigen Temperaturen Winterreifen aufzuziehen.
Winterreifenpflicht in Tschechien
Die Regelungen für Tschechien sind wiederum denen in Österreich ähnlich, allerdings ist der verpflichtende Zeitraum kürzer: Hier sind Fahrer vom 1. November bis zum 31. März zur entsprechenden Bereifung verpflichtet.
Winterreifenpflicht in der Schweiz
Das neutrale Land in Kerneuropa kennt keine Winterreifenpflicht, fördert aber die Nutzung von Winterreifen durch andere Regelungen: Kommt es zu Unfällen oder Verkehrsbehinderungen aufgrund unzureichender Bereifung, können Bußgelder verhängt werden. Auch die Frage der Haftung verschiebt sich hier saisonal in Richtung des Fahrers ohne Winterreifen.
Winterreifenpflicht in Italien
Die Winterreifenpflicht wird in Italien von Provinz zu Provinz unterschiedlich gehandhabt. Meist wird Winterbereifung bei winterlichen Bedingungen auf bestimmten Strecken im Zeitraum 15. November bis 31. März per Straßenschild angeordnet. In einigen Provinzen gilt auch eine generelle Pflicht zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April, unabhängig von der Wetterlage.
Winterreifenpflicht in Frankreich
Auch in Frankreich wird die Verwendung von Winterreifen streckenweise durch entsprechende Verkehrsschilder angeordnet. Dies kann auch kurzfristig geschehen, weswegen man als Urlauber mit Sommerreifen am Fahrzeug bei wechselnder Wetterlage unverhofft in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt sein kann.
Winterreifen oder Ganzjahresreifen?
Rechtlich nicht näher definiert sind die sogenannten Allwetter- oder Ganzjahresreifen. Diese Reifen bieten bei sommerlichen Temperaturen weniger Verschleiß und einen geringeren Rollwiderstand als Winterreifen, bleiben durch ihre spezielle Gummimischung und ihr auf Schnee ausgelegtes Reifenprofil jedoch auch bei winterlichen Wetterbedingungen sicher.
Solange ein solcher Reifen den Regelungen zur Winterreifenpflicht aus §36 Abs 4 StVZO entspricht, kann er ohne rechtliche Bedenken bei schneebedeckten Straßen gefahren werden. Allerdings handelt es sich bei Ganzjahresreifen immer um einen Mittelweg. Sommerreifen und Winterreifen sind dagegen stark auf die jeweiligen Wetterverhältnisse spezialisiert, bieten hier also tendenziell bessere Leistungen.
Sicher auf Schnee und Eis mit Winterreifen
Wer sich die Winterreifen am Auto sparen möchte, dem droht bei plötzlichen Wintereinbrüchen ein schlimmes Erwachen. Die weitaus sinnvollere Herangehensweise ist, sich vorausschauend einen Überblick über das Winterreifen Angebot zu machen. Aus dem großen Vergölst-Sortiment können Sie sich sichere Winterreifen aussuchen und diese direkt, bequem und schnell in der Werkstatt montieren lassen. Wer aber darauf besteht, sich die Montage-Kosten zu sparen, der findet mit einem Satz Ganzjahresreifen einen komfortablen Mittelweg. In unserem Ratgeber haben wir weitere Tipps zum Thema Ganzjahresreifen 2019.
Winterreifen von Continental
Winterreifen online kaufen
Im Vergölst Reifenshop sind Winterreifen in allen gängigen Dimensionen für unterschiedliche Fahrzeugtypen erhältlich. Vereinbaren Sie einen Termin für die Montage vor Ort. Wir sind mit mehr als 450 Standorten in ganz Deutschland vertreten.