Winterreifenpflicht – die wichtigsten Informationen
Autofahrerinnen und Autofahrer sehen sich jeden Winter vor die gleiche Frage gestellt: Ab wann sind Winterreifen Pflicht oder darf ich im Winter mit Sommerreifen fahren? In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht, welche die Verwendung passender Reifen bei Winterwetter zwingend vorschreibt. Wir erklären, ab wann man Winterreifen benötigt, was passende Reifen sind und wer im Schadensfall haftet.
Das Wichtigste auf einen Blick
Ab dem 1. Oktober 2024 sind nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol erlaubt; M+S-Reifen verlieren ihre Zulassung.
Die Nichteinhaltung der Winterreifenpflicht kann zu Bußgeldern und negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz führen.
Eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist gesetzlich vorgeschrieben, Experten empfehlen jedoch mindestens 4 mm für optimale Sicherheit.
Winterreifen sind in Deutschland Pflicht
Die seit 2010 in Deutschland geltende Winterreifenpflicht ist „situativ“, das heißt: Nicht der Zeitpunkt, sondern die Fahrbahnbeschaffenheit entscheidet, ob Winterreifen vorgeschrieben sind oder nicht.
Grundsätzlich gilt: Bei winterlichen Wetterbedingungen dürfen Kraftfahrzeuge ausschließlich mit Winterreifen gefahren werden. Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, muss sich auf eine Strafe einstellen.
Die gesetzliche Basis für diese Winterreifenpflicht ist die Straßenverkehrsordnung, genauer §2 Abs 3a StVO: Diese schreibt für „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ Reifen vor, die bestimmte Eigenschaften aufweisen. Diese wiederum sind in der Straßenverkehrsordnung definiert, genauer im §36 Absatz 4 StVZO.
Welche Reifen sind im Winter erlaubt?
Die StVZO nennt drei Eigenschaften, mit denen Reifen bei Glatteis, Schnee oder Schneematsch gesetzeskonform sind:
- Ein Laufflächenprofil, eine Laufflächenmischung oder Bauart, die beim Anfahren, Bremsen und während der Fahrt im Vergleich zu normalen Reifen Vorteile zeigt.
- Das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auch „Three Peak Mountain Snowflake“ genannt.
- Die Prägung „M+S“, die für „Matsch und Schnee“ steht.
Da der erste Punkt sehr breit ausgelegt werden kann, sollten sich Autofahrer an Ihrer Reifenbeschriftung, also dem Alpine-Symbol oder der M+S-Prägung orientieren.
Bis Ende 2017 hergestellte Reifen mit „M+S“-Prägung sind jedoch nur noch bis einschließlich 30. September 2024 zugelassen.
Diese werden nämlich im Gegensatz zu Reifen mit Alpine-Symbol keiner unabhängigen Testprozedur unterzogen.
Fahrzeughalter sollten daher unbedingt darauf achten, dass ihre Winterreifen die richtige Kennzeichnung tragen. Ein Blick auf die Reifenflanke genügt, um das Alpine-Symbol zu erkennen, und sich damit auf der sicheren Seite zu wissen. Wer auf Ganzjahresreifen setzt, muss ebenfalls sicherstellen, dass diese das Alpine-Symbol tragen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Ausnahmen der Winterreifenpflicht
§2 Abs. 3a StVO kennt einige Ausnahmen von der Winterreifenpflicht, darunter:
- Motorräder
- Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Gabelstapler etc.
Eine Besonderheit stellen Lkw dar: Bei Kraftfahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 müssen entsprechende Reifen laut Winterreifenpflicht nur an den Antriebsachsen und den vorderen Lenkachsen montiert werden.
Winterreifenpflicht: Haftung und Kosten
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung durch falsche Bereifung haftet immer der Fahrzeugführer, nicht der Halter des Pkws.
Diese Regelung wird beispielsweise bei der Nutzung von Miet- oder Firmenwagen wichtig.
Für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht sieht der Bußgeldkatalog folgende Strafzahlungen vor:
- Fahren ohne Winterreifen – 60 Euro Strafe
- Fahren ohne Winterreifen mit Behinderung des Straßenverkehrs – 80 Euro Strafe
- Fahren ohne Winterreifen mit Gefährdungssituation – 100 Euro Strafe
- Fahren ohne Winterreifen mit Unfall – 120 Euro
- In allen vier Fällen kommt außerdem ein Punkt in Flensburg hinzu.
Werden Winterreifen genutzt, die zu alt sind oder nicht mehr über die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, verfügen, haften sowohl Fahrzeughalter als auch Fahrzeugführer.
Erfahren Sie hier, wie Sie das Alter Ihrer Reifen herausfinden und wie Sie Ihre Profiltiefe richtig messen. Informieren Sie sich auch über die richtige Profiltiefe bei Sommerreifen. Lesen Sie außerdem: Welche Reifen darf ich fahren? und finden Sie die passenden Reifen für Ihr Fahrzeug.
Gravierender als Bußgelder können aber tatsächliche Schäden sein:
Im Falle eines Unfalls auf glatter Straße kann die falsche Bereifung den Versicherungsschutz gefährden – sowohl für den Unfallverursacher als auch für das Unfallopfer. Denn dieses muss mithaften, sofern die eigene Bereifung, etwa durch einen längeren Bremsweg, zur Kollision beigetragen hat.
Auswirkungen auf Versicherungsschutz
Die Nichteinhaltung der Winterreifenpflicht kann erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Wenn ein Unfall mit Sommerreifen unter winterlichen Bedingungen passiert, kann die Kaskoversicherung ihre Leistungen kürzen oder sogar ganz verweigern. Dies kann zu erheblichen finanziellen Rückforderungen führen, die den Fahrer zusätzlich belasten.
Auch die gegnerische Haftpflichtversicherung kann ein Mitverschulden anrechnen, was finanzielle Nachteile für den Fahrer zur Folge haben kann. Um solche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, die situative Winterreifenpflicht einzuhalten und für eine angemessene Bereifung zu sorgen.
Eine klare Absprache mit der Kfz-Versicherung ist ratsam, um mögliche Kürzungen von Versicherungsleistungen bei falscher Bereifung zu vermeiden. So können Autofahrer sicherstellen, dass sie im Schadensfall optimal abgesichert sind und ihr Auto geschützt ist.
Winterreifenpflicht im Ausland
Neben Deutschland besitzen relativ wenige andere Länder im näheren Ausland verbindliche Regelungen zur Nutzung von Winterreifen mit weicherer Gummimischung.
Winterreifenpflicht in Österreich
Österreich besitzt eine Winterreifenpflicht, die der deutschen relativ ähnlich ist: Bei winterlichen Wetterverhältnissen müssen Reifen mit M+S Prägung oder Alpine-Symbol genutzt werden. Im Gegensatz zu Deutschland gilt hier allerdings ein fester Zeitraum: Vom 1. November bis 15. April sind Autofahrer verpflichtet, bei entsprechendem Wetter und niedrigen Temperaturen Winterreifen aufzuziehen.
Winterreifenpflicht in Tschechien
Die Regelungen für Tschechien sind wiederum denen in Österreich ähnlich, allerdings ist der verpflichtende Zeitraum kürzer: Hier sind Fahrer vom 1. November bis zum 31. März zur entsprechenden Bereifung verpflichtet.
Winterreifenpflicht in der Schweiz
Das neutrale Land in Kerneuropa kennt keine Winterreifenpflicht, fördert aber die Nutzung von Winterreifen durch andere Regelungen: Kommt es zu Unfällen oder Verkehrsbehinderungen aufgrund unzureichender Bereifung, können Bußgelder verhängt werden. Auch die Frage der Haftung verschiebt sich hier saisonal in Richtung des Fahrers ohne Winterreifen.
Winterreifenpflicht in Italien
Die Winterreifenpflicht wird in Italien von Provinz zu Provinz unterschiedlich gehandhabt. Meist wird Winterbereifung bei winterlichen Bedingungen auf bestimmten Strecken im Zeitraum 15. November bis 31. März per Straßenschild angeordnet. In einigen Provinzen gilt auch eine generelle Pflicht zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April, unabhängig von der Wetterlage.
Winterreifenpflicht in Frankreich
Auch in Frankreich wird die Verwendung von Winterreifen streckenweise durch entsprechende Verkehrsschilder angeordnet. Dies kann auch kurzfristig geschehen, weswegen man als Urlauber mit Sommerreifen am Fahrzeug bei wechselnder Wetterlage unverhofft in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt sein kann.
Winterreifen oder Ganzjahresreifen?
Rechtlich nicht näher definiert sind die sogenannten Allwetter- oder Ganzjahresreifen. Diese Reifen bieten bei sommerlichen Temperaturen weniger Verschleiß und einen geringeren Rollwiderstand als Winterreifen, bleiben durch ihre spezielle Gummimischung und ihr auf Schnee ausgelegtes Reifenprofil jedoch auch bei winterlichen Wetterbedingungen sicher.
Solange ein solcher Reifen den Regelungen zur Winterreifenpflicht aus §36 Abs 4 StVZO entspricht, kann er ohne rechtliche Bedenken bei schneebedeckten Straßen gefahren werden. Allerdings handelt es sich bei Ganzjahresreifen immer um einen Mittelweg. Sommerreifen und Winterreifen sind dagegen stark auf die jeweiligen Wetterverhältnisse spezialisiert, bieten hier also tendenziell bessere Leistungen.
Ganzjahresreifen, auch Allwetterreifen genannt, können eine Alternative zu Winterreifen sein. Sie müssen im Winter spezifische Leistungskriterien erfüllen, um als sicher zu gelten. Allerdings zeigen Tests, dass die Leistung von Ganzjahresreifen bei extremen winterlichen Bedingungen oft hinter der von speziellen Winterreifen zurückbleibt. Die Wahl des richtigen Ganzjahresreifens hängt stark von den regionalen Wetterbedingungen ab. In Gebieten mit milderen Wintern können Ganzjahresreifen eine praktische Lösung sein. In Regionen mit starkem Schneefall und eisigen Straßen sind jedoch spezielle Winterreifen die bessere Wahl. Es ist wichtig zu wissen, dass die Verwendung von Ganzjahresreifen in manchen Regionen unzulässig sein kann, wenn sie nicht für winterliche Verhältnisse geeignet sind. Autofahrer sollten daher die spezifischen Regelungen in ihrer Region kennen und die Wahl ihrer Reifen entsprechend anpassen.
Sicher auf Schnee und Eis mit Winterreifen
Wer sich die Winterreifen am Auto sparen möchte, dem droht bei plötzlichen Wintereinbrüchen ein schlimmes Erwachen. Die weitaus sinnvollere Herangehensweise ist, sich vorausschauend einen Überblick über das Winterreifen Angebot zu machen. Aus dem großen Vergölst-Sortiment können Sie sich sichere Winterreifen aussuchen und diese direkt, bequem und schnell in der Werkstatt montieren lassen.
Winterreifenpflicht - Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die situative Winterreifenpflicht?
Die situative Winterreifenpflicht bedeutet, dass Winterreifen nur bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis oder Schneeglätte erforderlich sind. Dies stellt sicher, dass die Sicherheit auf der Straße unter schwierigen Wetterbedingungen gewährleistet ist.
Wie müssen Winterreifen ab 2024 gekennzeichnet sein?
Ab dem 1. Oktober 2024 genügt das M+S-Symbol (Matsch und Schnee) nicht mehr, um die Winterreifenpflicht in Deutschland zu erfüllen. Zugelassen sind nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol. Reifen, die sowohl das M+S-Symbol als auch das Alpine-Symbol tragen, bleiben weiterhin erlaubt.
Welche Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen?
Von der Winterreifenpflicht sind einspurige Fahrzeuge wie Motorräder, land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sowie motorisierte Krankenfahrstühle ausgenommen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht?
Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht drohen Bußgelder zwischen 60 und 120 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.