Mit unserer Reparaturkostenversicherung fahren Sie auf Nummer sicher
Unsere Reparaturkostenversicherung lässt Ihren Werkstattbesuch in Zukunft nicht mehr in einer finanziellen Katastrophe enden. In Zusammenarbeit mit der REKOGA AG haben wir für Sie ein Versicherungspaket geschnürt: Die "Reparaturkostenversicherung OPTIMAL" bietet Ihnen finanziellen Schutz auf vielfältige Schäden und Defekten an Ihrem Fahrzeug.
Wie funktioniert die Reparaturkostenversicherung?
Für den Abschluss einer Repaturkostenversicherung ist ein Fahrzeugcheck Voraussetzung, da Ihr Fahrzeug frei von Mängeln sein muss. Bei Versicherungsabschluss entfällt für Sie der Betrag von 19,95 €. Dieser ist nicht kombinierbar mit anderen Aktionen.
Preisbeispiele zur Reparaturkostenversicherung:
- Fahrzeugalter max. 36 Monate & 60.000 km Laufleistung: 199,00 € (Garantie 12 Monate)
- Fahrzeugalter max. 7 Jahre & 120.000 km Laufleistung: 299,00 € (Garantie 12 Monate)
- Fahrzeugalter max. 10 Jahre & 200.000 km Laufleistung: 399,00 € (Garantie 12 Monate)
Was ist versichert?
- Motor
- Getriebe
- Lenkung
- Bremssystem
- Kraftstoffanlage
- Klimaanlage
- Motor-/ Getriebeelektrik
- Abgasanlage
- Kupplung
- Ladesysteme
- Fahrwerk
- Komfortelektrik
- Sicherheitssysteme
- u.v.m.
Die erstattungsfähigen Reparaturkosten werden anteilig gestaffelt bis zu einem maximalen Betrag von 5.000,- € inkl. MwSt. innerhalb eines Versicherungsjahres.
Nicht versichert sind:
- Lohn- und Materialkosten für Inspektions-, Wartungs- und Pflegearbeiten
- Prüf-, Mess-, Test-, Reinigungs- und Einstellarbeiten
- Betriebs- und Hilfsstoffe (z.B. Kraftstoffe, Öle, Filter) sowie Kleinmaterialien (z.B. Schrauben, Schellen)
- Folgekosten (z.B. Fracht,- Abschlepp-, Leihwagen-, Entsorgungskosten, Entschädigung für entgangene Nutzung)
Wie viel wird ersetzt? | |
bis 20.000 km Jahres-Laufleistung | zu 100 % |
bis 40.000 km Jahres-Laufleistung | zu 90 % |
bis 60.000 km Jahres-Laufleistung | zu 80 % |
bis 80.000 km Jahres-Laufleistung | zu 70 % |
bis 100.000 km Jahres-Laufleistung | zu 60 % |
bis 120.000 km Jahres-Laufleistung | zu 50 % |
über 120.000 km Jahres-Laufleistung | zu 40 % |
Im Schadensfall werden die Reparaturkosten nach den Versicherungsbestimmungen der Europa Versicherung AG ersetzt, bezogen auf die Betriebsleistung des betroffenen Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadensfalls.
Voraussetzungen und Einschränkungen
Das "Optimal"-Paket gilt für fast alle Pkw, Pkw-Kombi, SUV, Geländewagen, Transporter, Van/Kleinbusse und Wohnmobile bis 4,0 t zulässiges Gesamtgewicht,
- deren Erstzulassung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt
- deren Betriebsleistung maximal 200.000 km beträgt
- deren Motorleistung nicht mehr als 180 KW beträgt
- die nicht mit einem alternativen Antriebssystem ausgestattet sind (z.B. Autogas, Erdgas, Hybrid, Elektroantrieb, etc.)
- die an den versicherten Teilen keine für einen Fachmann erkennbaren Schäden aufweisen
- deren Zeitwert 2.000 Euro nicht unterschreitet
- die nicht an Wiederverkäufer veräußert werden
- die nicht in einem Transportfuhrpark sowie zum Zwecke des Kurierdienstes gewerbemäßig genutzt werden
- die nicht als Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietfahrzeuge und Fahrschulwagen genutzt werden
FAQ zur Reparaturkostenversicherung
Gilt der Versicherungsschutz nur für Deutschland?
Nein, sollte sich das Fahrzeug vorübergehend außerhalb Deutschlands befinden, gilt der Versicherungsschutz für ganz Europa.
Läuft der Vertrag weiter wenn ich mein Auto stilllege?
Nein, wenn Sie ihr Auto stilllegen können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage der Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle kündigen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Stilllegung wirksam.
Welche Schäden zahlt die Versicherung?
Die Versicherung leistet Entschädigung, wenn eines der versicherten Bauteile innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers an nicht versicherten Teilen seine Funktionsfähigkeit verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird.
Werden kaputte Bauteile repariert oder gegen neue ausgetauscht?
Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten dieser Austauscheinheit einschließlich der Aus- und Einbaukosten. Maßgebend für die Lohnkosten einer Reparatur sind die Arbeitsrichtwerte des Herstellers.
Gibt es eine Entschädigungsgrenze?
Ja, die Grenze der Entschädigung ist der Zeitwert des Fahrzeuges zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles, jedoch höchstens für alle gemeldeten Schäden innerhalb des Versicherungszeitraums ein Gesamtbetrag von 5.000€ inkl. Mehrwertsteuer. Ausgenommen ist der Fall des Totalschadens.
Erstattet die Versicherung den kompletten Rechnungsbetrag?
Nein, im Falle eines Versicherungsfalles ist die Erstattung der Kosten abhängig von der Laufleistung der betroffenen Teile und ist folgendermaßen gestaffelt:
- bis 20.000 km 100 %
- bis 40.000 km 90 %
- bis 60.000 km 80 %
- bis 80.000 km 70%
- bis 100.000 km 60%
- bis 120.000 km 50%
- über 120.000 km 40%
Welche Teile am Auto sind versichert?
Die Versicherung deckt folgende Baugruppen ab: Motor, Schalt- Automatikgetriebe, Achsgetriebe, Kraftübertragung, Lenkung, Bremsanlage, Krafstoffanlage, Abgasanlage, Motor- Getriebeelektrik, Klimaanlage, Kühlsystem, Kupplung, Ladesysteme, Fahrdynamiksysteme, Fahrwerk, Komfort-Elektrik, Sicherheitssystem (eine genauere Auflistung entnehmen Sie bitte den AGB’s)
Kann jedes Auto, unabhängig von Alter und Kilometerstand, versichert werden?
Nein, ein Auto kann nicht versichert werden, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt wird:
- Motorleistung: max. 180 KW
- Kilometerstand: max. 200.000 km
- Erstzulassung: höchstens 10 Jahre
- Gesamtgewicht: darf 4,0t nicht überschreiten
- Zeitwert: darf 2.000 € nicht unterschreiten
Des Weiteren können keine Autos der Marken Multicar, Porsche und Wiesmann versichert werden, sowie keine Sonderserien, (z.B. Opel Lotus Omega), Sonderkraftfahrzeuge (ausgenommen Wohnmobile) und Fahrzeuge mit leistungsgesteigerten Aggregaten (z.B. Audi S/RS, BMW M/Alpina, Mercedes AMG, Ford Cosworth, Opel Irmscher).
Hinweis: Angaben ohne Gewähr. Maßgebend ist ausschließlich die AGB.
Wichtige Unterlagen
- Checkliste: Reparaturkostenversicherung (PDF, 129.2 KB)
- Preisliste Reparaturkostenversicherung (PDF, 1100.0 KB)
- AGB zur Reparaturkostenversicherung (PDF, 1446.0 KB)