Felgen sind ein integraler Bestandteil der Räder – Schäden können nicht einfach mit Spachtelmasse in der heimischen Garage ausgebessert werden. Bei Vergölst wird die professionelle Felgenreparatur deshalb nur von qualifiziertem Personal mit Spezialwerkzeug ausgeführt – schnell und professionell.
Wir setzen dabei auf das TÜV-geprüfte WheelDoctor-Komplettsystem von CARTEC. Mit diesem dürfen Beschädigungen bis 1 mm Tiefe in den Felgen repariert werden. Der Reparaturablauf folgt immer dem von CARTEC empfohlenen Muster:
So reparieren wir Kerben und Kratzer, ohne dabei die Funktionstüchtigkeit der Felge einzuschränken. Und nach der Instandsetzung durch Lackierung oder Oberflächenbehandlung sieht sie wie neu aus.
Somit sind die Felgenaufbereitung und das Reparieren von Alufelgen nicht nur für die optische Aufwertung des Wagens wichtig, auch seine Wertigkeit sowie die Sicherheit und Verkehrstauglichkeit werden werden durch die Beseitigung von Schäden positiv beeinflusst. Und dazu ist die Reparatur noch wesentlich kostengünstiger als die Anschaffung neuer Felgen.
Diese geprüften Vergölst-Werkstätten in Ihrer Nähe bieten die Felgenreparatur – schleifen, polieren, lackieren – an.
Werkstatt | Adresse | |
Vergölst GmbH | Friedberger Straße 91, 61118 Bad Vilbel | Zur Werkstatt |
Vergölst GmbH | Intzestraße 17, 60314 Frankfurt / Main | Zur Werkstatt |
Vergölst GmbH | Schmidtstraße 69, 60326 Frankfurt / Main | Zur Werkstatt |
Vergölst GmbH | Darmstädter Landstraße 252, 60598 Frankfurt / Main | Zur Werkstatt |
Unsere fachgerecht ausgebildeten Mitarbeiter vor Ort verfügen über die effizienten WheelDoctor Systeme und können so innerhalb kürzester Zeit Rost oder kleine Kratzer sicher entfernen. |
Das Verschweißen von Rissen, Anmontieren abgebrochener Teile (die nicht vom Felgenhersteller als ersetzbare Teile konzipiert wurden) sowie jede Art von Rückverformung des Aluminiums sind nicht im Umfang der Reparatur enthalten.
Der Grund dafür ist einfach: Nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr entsprechen Alufelgen, die auf diese Weise 'repariert' wurden, nicht mehr den Erfordernissen des §30 STVZO. Sie werden also nicht als verkehrstauglich eingestuft und dürfen nicht gefahren werden. Hier bleibt nur noch der Austausch durch neue Felgen.
Gut zu wissen: Was tun bei einem Reifenschaden? Erfahren Sie, wann eine Reifen-Reparatur sinnvoll ist.