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Termin zur Reparaturkostenversicherung
Terminbuchung zum Sicherheitscheck. Ein Sicherheitscheck in einer Vergölst-Werkstatt ist erforderlich, bevor eine Reparaturkostenversicherung abgeschlossen werden kann. Bei einem erfolgreichem Sicherheitscheck wird der Betrag von 19,95 € mit dem Versicherungsbetrag verrechnet. Nicht kombinierbar mit anderen Aktionen.
Preisbeispiele zur Reparaturkostenversicherung:
- Fahrzeuge mit Herstellergarantie max 3 Monate nach Zulassung: 179,00 € (Garantie 12 Monate)
- Fahrzeuge max. Alter 36 Monate & 60.000km: 199,00 € (Garantie 12 Monate)
- Fahrzeugalter max. 7 Jahre & 120.000km: 299,00 € (Garantie 12 Monate)
Wichtige Unterlagen
- Checkliste: Reparaturkostenversicherung (PDF, 129.2 KB)
- Preisliste Reparaturkostenversicherung (PDF, 1100.0 KB)
- AGB zur Reparaturkostenversicherung (PDF, 1446.0 KB)
FAQ
Gilt der Versicherungsschutz nur für Deutschland?
Nein, sollte sich das Fahrzeug vorübergehend außerhalb Deutschlands befinden, gilt der Versicherungsschutz für ganz Europa.
Läuft der Vertrag weiter wenn ich mein Auto stilllege?
Nein, wenn Sie ihr Auto stilllegen können Sie innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage der Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Stilllegung wirksam.
Welche Schäden zahlt die Versicherung?
Die Versicherung leistet Entschädigung, wenn eines der versicherten Bauteile innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers an nicht versicherten Teilen seine Funktionsfähigkeit verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird.
Werden kaputte Bauteile repariert oder gegen neue ausgetauscht?
Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten dieser Austauscheinheit einschließlich der Ausund Einbaukosten. Maßgebend für die Lohnkosten einer Reparatur sind die Arbeitsrichtwerte des Herstellers.
Gibt es eine Entschädigungsgrenze?
Ja, die Grenze der Entschädigung ist der Zeitwert des Fahrzeuges zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles, ausgenommen der Fall des Totalschadens. Jedoch höchstens für alle gemeldeten Schäden, innerhalb des Versicherungszeitraums, ein Gesamtbetrag von 5.000€ einschließlich Mehrwertsteuer.
Erstattet die Versicherung den kompletten Rechnungsbetrag?
Nein, im Falle eines Versicherungsfalles ist die Erstattung der Kosten abhängig von der Laufleistung der betroffenen Teile und ist folgendermaßen gestaffelt: bis 20.000km 100% bis 80.000km 70% bis 40.000km 90% bis 100.000km 60% bis 60.000km 80% bis 120.000km 50% über 120.000km 40%
Welche Teile am Auto sind versichert?
Die Versicherung deckt folgende Baugruppen ab: Motor, Schalt- Automatikgetriebe, Achsgetriebe, Kraftübertragung, Lenkung, Bremsanlage, Krafstoffanlage, Abgasanlage, Motor- Getriebeelektrik, Klimaanlage, Kühlsystem, Kupplung, Ladesysteme, Fahrdynamiksysteme, Fahrwerk, Komfort-Elektrik, Sicherheitssystem (eine genauere Auflistung entnehmen Sie bitte den AGB’s)
Kann jedes Auto, unabhängig von alter und Kilometerstand versichert werden?
Nein, ein Auto kann nicht versichert werden, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt wird: - Motorleistung: max. 180 KW - Kilometerstand: max. 200.000 km - Erstzulassung: höchstens 10 Jahre - Gesamtgewicht: darf 4,0t nicht überschreiten - Zeitwert: darf 2.000 nicht unterschreiten Des Weiteren können keine Autos der Marken Multicar, Porsche und Wiesmann versichert werden, sowie keine Sonderserien, (z.B. Opel Lotus Omega), Sonderkraftfahrzeuge (ausgenommen Wohnmobile), Fahrzeuge mit leistungsgesteigerten Aggregaten (z.B. Audi S/RS, BMW M/Alpina, Mercedes AMG, Ford Cosworth, Opel Irmscher).
Hinweis: Angaben ohne Gewähr. Maßgebend ist ausschließlich die AGB.
- Gerald J. - Rating: 5