Eine sogenannte Mischbereifung liegt vor, sobald ein Fahrzeug eine Bereifung aufweist, die an jeder Achse unterschiedlich ausfällt. Hierzu werden Reifen verschiedener Bauart miteinander kombiniert. Häufig verwendete Kombinationen stellen beispielsweise folgende Mischbereifungen dar:
Bei all diesen Möglichkeiten der Mischbereifung stellen sich jedoch zwei wichtige Fragen: Welche Kombinationen sind sinnvoll für Ihr Fahrzeug und was ist laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) überhaupt zulässig?
Grundsätzlich ist es zulässig, mit Mischbereifung zu fahren, wenn auf jeder spezifischen Achse – also beim Pkw der Vorder- oder Hinterachse – jeweils die gleichen Reifen montiert sind. Genauso ist es häufig zulässig, verschiedene Rad- oder Reifengrößen zu mischen – jedoch nur, wenn dies laut Fahrzeugschein explizit genehmigt ist.
Tatsächlich sind laut StVZO ein Großteil der möglichen Reifenverbindungen erlaubt, solange die Reifen auf beiden Seiten der Achse gleichartig sind:
Kombination | Erlaubt | Verboten |
verschiedene Größe bzw. Breite der Reifen (soweit lt. Fahrzeugschein nicht ausdrücklich erlaubt) | X | |
Radial- mit Diagonalreifen | X | |
Spezialreifen (sog. Runflat-Reifen) mit Standardreifen | X | |
Reifen unterschiedlicher Hersteller oder Modell-Bezeichnungen | X | |
unterschiedliche Profiltiefen | X |
Diese Zusammenstellung gibt Ihnen jedoch nur einen rechtlichen Anhaltspunkt für die prinzipielle Zulässigkeit der jeweiligen Kombinationen aus unterschiedlicher Bereifung. Um eine vollständige Gewährleistung – im Sinne des Rechts und der allgemeinen Verkehrssicherheit – zu garantieren, empfehlen wir Ihnen, einen genauen Blick in die Fahrzeugpapiere Ihres Pkw zu werfen. Welche Reifen an ihrem Wagen grundsätzlich zulässig sind und welche Ausnahmen oder Einschränkungen eventuell zu den Informationen der obenstehenden Tabelle gelten, lässt sich hier genau bestimmen.