Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller

Reifenhersteller können in Fällen, in denen eine Fabrikatsbindung in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist, davon abweichend aber andere Fabrikate gewünscht werden, Unbedenklichkeitserklärungen/- bescheinigungen zur Vorlage bei den Prüfinstanzen erteilen. Mit solchen Freigaben lässt sich in den meisten Fällen ein entsprechender Nachtrag in die Fahrzeugpapiere erreichen.

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