Hannover, im August 2024. Im Rahmen der kontinuierlich erweiterten Serviceoffensive für seine Partnerbetriebe geht Vergölst ab August in die Pilotphase für das Projekt „Digitale Serviceeinträge“. Perspektivisch sollen Franchise-Partner das Angebot erhalten, diese Leistung direkt an Vergölst abzugeben – damit sie sich voll auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können: den Fahrzeugservice für ihre Kundinnen und Kunden.
Emanuel Buddensiek, Leiter Franchise bei Vergölst, schätzt den Bedarf an dieser Serviceleistung als hoch ein: „Denn viele Werkstätten stehen vor der Herausforderung, den zusätzlichen Aufwand in ihrem Tagesgeschäft abbilden zu müssen. In Zeiten fortschreitender Komplexität erachten wir es daher als außerordentlich wichtig, unseren Partnerbetrieben bei dieser Entwicklung unter die Arme zu greifen, damit sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.“
„Die Komplexität in unserem Arbeitsalltag wächst stetig. Dies fordert stetigen Know-how-Aufbau, aber auch zusätzliche Ressourcen von uns ab. Unser Kerngeschäft liegt darin, unseren Kundinnen und Kunden den besten Service für ihre Fahrzeuge zu bieten. Die Einarbeitung in neue administrative Themen gehört zwar zum Teil mit dazu, kostet uns aber wertvolle Zeit. Aus diesem Grund machen wir gerne bei der Pilotphase mit und sind dankbar, wenn das Thema perspektivisch von der Vergölst übernommen werden kann“, so Michael Hansen, Geschäftsführender Gesellschafter Reifen- und Autoservice Hansen GmbH in Idar-Oberstein.
Marcel Schasse
marcel.schasse@vergoelst.de
Telefon: +49 511 938 20567
Mit einem Netzwerk von über 450 Standorten sichert Vergölst bundesweit die Mobilität der Kunden. 1926 in Aachen gegründet ist der Spezialist für Reifen und Autoservice stetig gewachsen. Seit 1974 ist Vergölst Teil der Continental AG und hat seine Zentrale in Hannover. Heute erwirtschaften rund 1.900 Mitarbeiter in ganz Deutschland einen jährlichen Umsatz von etwa 330 Millionen Euro.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in unserer Pressearbeit das generische Maskulinum. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich aber – sofern nicht anders kenntlich gemacht – grundsätzlich auf alle Geschlechter.