Elektromobilität im Fuhrpark: Unternehmen setzen auf nachhaltige Antriebe – aber mit Bedacht

Hannover, im Oktober 2025. Die Umstellung auf Elektromobilität in deutschen Fuhrparks ist in vollem Gange. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Reifen- und Autoservice-Spezialisten Vergölst in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen Statista unter 500 Fuhrparkverantwortlichen. Zwar ist der Anteil an E-Fahrzeugen in den meisten Pkw-Flotten noch überschaubar – doch die Bereitschaft zur Transformation ist spürbar.

Eine Bestandsaufnahme zeigt: Bislang hat Elektromobilität noch nicht flächendeckend Einzug in deutsche Fuhrparks gehalten. Derzeit geben 80 % aller befragten Fuhrparkverantwortlichen an, dass weniger als die Hälfte ihrer Fahrzeuge elektrisch betrieben wird. Lediglich 5 % verzeichnen in ihren Fuhrparks bereits einen E-Auto-Anteil von über 75 %. Fest steht aber auch: Damit liegt der Anteil von Elektrofahrzeugen in Firmen- und Leasingflotten über dem bundesdeutschen Schnitt. Im Januar 2025 waren lediglich 3,3 % aller deutschen Pkw rein elektrisch betrieben, so der Deutschlandatlas des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.  

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Der Wandel ist geplant  

29 % der Unternehmen planen allerdings, ihre Flotte innerhalb des nächsten Jahres auf alternative Antriebe, wie etwa Elektromobilität oder E-Fuels, umzustellen. Weitere 29 % sehen eine Umrüstung in den nächsten zwei bis drei Jahren vor. Besonders ambitioniert zeigen sich hier größere Unternehmen: 36 % der Fuhrparkverantwortlichen mit 100 Fahrzeugen oder mehr geben an, bereits innerhalb des nächsten Jahres gänzlich elektrisch unterwegs sein zu wollen.  

  

Stadt vs. Land: Unterschiede erkennbar  

Die Nutzung von E-Fahrzeugen unterscheidet sich jedoch deutlich zwischen städtischen und ländlichen Regionen. 49 % der Befragten geben an, dass in ihren Fuhrparks der E-Auto-Anteil in urbanen Gebieten größer sei – nur 14 % sehen die E-Auto-Nutzung in ländlichen Regionen stärker verbreitet. Das unterstreicht die Bedeutung von flächendeckender Ladeinfrastruktur sowie E-Auto-Servicefähigkeit bestehender Werkstattnetze.  

  

Vergölst und FleetPartner: Partner für den Wandel

Als bundesweit vertretene Werkstattkette ist Vergölst mit seinem erweiterten Flottennetzwerk FleetPartner an der Seite aller Fuhrparks, die auf Elektromobilität umrüsten – mit Know-how und umfassendem One-Stop-Angebot bestehend aus Reifen- und Autoservice. „Erstklassiger Service und Kundenzufriedenheit haben bei uns höchste Priorität und werden durch unsere Kundinnen und Kunden sehr geschätzt“, weiß Emanuel Buddensiek, Head of Sales der Vergölst GmbH und Verantwortlicher für FleetPartner. „Wir haben uns sehr früh auf die flächendeckende Professionalisierung im E-Fahrzeug-Segment spezialisiert. Zeitgleich erweitern wir stetig unser Serviceportfolio entlang aktueller Trends in der Automobilbranche. So sind wir nicht nur heute, sondern auch morgen verlässlich für unsere Kundinnen und Kunden da.“  

Mehr Informationen zur Fuhrparkmanager-Umfrage 2025 sowie die Möglichkeit, sich ein Whitepaper mit den exklusiven Ergebnissen herunterzuladen, finden sich unter www.vergoelst.de/flottenmanagement-exklusive-einblicke.html

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Kontakt für Journalisten

Marcel Schasse
marcel.schasse@vergoelst.de
Telefon:  +49 511 938 20567

  

Über die Umfrage

Die Onlinebefragung wurde von Statista unter 500 Fuhrparkmanagern in Deutschland durchgeführt. Ziel war es, aktuelle Herausforderungen, Trends und Anforderungen im Flottenmanagement zu identifizieren.

  

Über Vergölst

Mit einem Netzwerk von über 450 Standorten sichert Vergölst bundesweit die Mobilität der Kunden. 1926 in Aachen gegründet ist der Spezialist für Reifen und Autoservice stetig gewachsen. Seit 1974 ist Vergölst Teil der Continental AG und hat seine Zentrale in Hannover. Heute erwirtschaften rund 1.900 Mitarbeiter in ganz Deutschland einen jährlichen Umsatz von etwa 330 Millionen Euro.

  

Genderneutrale Sprache

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in unserer Pressearbeit das generische Maskulinum. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich aber – sofern nicht anders kenntlich gemacht – grundsätzlich auf alle Geschlechter.

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