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ABE – Allgemeine Betriebserlaubnis (nach § 10 StVZO)

Bei jedem Fahrzeug werden in der Fahrzeug-ABE und ihren Nachträgen die serienmäßigen und freigegebenen Rad- und Reifengrößen erfasst. Eine Umrüstung der Reifen und Räder auf freigegebene und im Fahrzeugschein gelistete Dimension kann meist ohne weitere Prüfung durchgeführt werden. Außerhalb der in der Fahrzeug-ABE erfassten Rad-/Reifendimension nennen die Fahrzeughersteller freigegebene Alternativen, die nach einer § 19 (2) StVZO-Begutachtung (mit entsprechendem Nachtrag in den Papieren) gefahren werden dürfen.

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