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Reifen-Mobilitäts-Garantie bei Vergölst
Sollten Sie, egal wo in Europa, eine Reifenpanne haben, steht Ihnen in weniger als einer Stunde ein professioneller Pannenhelfer zur Verfügung, der das Reserverad fachmännisch montiert oder Ihr Fahrzeug zum nächstgelegenen Reifenfachbetrieb abschleppt. Diesen Service können Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr in Anspruch nehmen. Die Pannenhilfe- und Abschleppkosten übernehmen wir für Sie.
Alles zur Reifen-Mobilitäts-Garantie
Bei Diebstahl erstatten wir Ihnen den Reifen zu 100 % (ohne Felge). Der Wert des oder der beschädigten Pkw-Reifen wird beim Kauf von neuen Reifen in einem Vergölst Fachbetrieb gutgeschrieben. Basis für die Berechnung des Restwertes ist die Restprofiltiefe des Reifens.
Sollten Sie den beschädigten Reifen ausnahmsweise nicht in einem Vergölst Werkstatt ersetzen lassen, erstattet Ihnen die Reifen-Mobilitäts-Garantie den Betrag, der beim Kauf eines vergleichbaren Reifens bei Vergölst durch Preisnachlass erstattet worden wäre.
Wir helfen Ihnen gerne! Bitte rufen Sie bei einer Reifenpanne, Vandalismus oder Diebstahl diese 24-h-Hotline an: 0511 938-20343
- Unser Service-Team organisiert umgehend die Pannenhilfe für Sie und erklärt Ihnen alle Schritte, die zur Schadensregulierung nötig sind.
- Bei Vandalismus oder Diebstahl muss eine polizeiliche Schadenanzeige vorliegen.
Ausgeschlossen sind Schäden, die verursacht wurden durch die übliche Abnutzung, durch übermäßigen Verschleiß, durch herstellerseitige Mängel, durch Teilnahme an Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests sowie sonstige Nutzung, die über den normalen Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr hinausgeht.
Was ist ein abgedeckter Schadenfall?
- Gebrauchsschäden an den versicherten und am Fahrzeug aufgezogenen Reifen entstanden sind, welche auf eingefahrene Nägel oder andere spitze Gegenstände zurückzuführen sind
- Ein Schaden an den versicherten und am Fahrzeug aufgezogenen Reifen nach mutwilliger Beschädigung durch Dritte entstanden ist(Vandalismusschaden); Zur Sicherung Ihrer Ansprüche müssen Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten. Lassen Sie sich den Schaden von der Dienststelle bescheinigen. Diese Bescheinigung muss uns von Ihnen bzw. vom Vergölst-Partner zusammen mit der Schadenmeldung vorgelegt werden.
- Die versicherten und am Fahrzeug aufgezogenen Reifen infolge Diebstahl abhanden gekommen sind (Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei und lassen Sie sich den Schaden von der Dienststelle bescheinigen. Diese Bescheinigung müssen Sie uns zur Prüfung einer Anspruchsberechtigung vorlegen.).